Kataster
Aufgaben und Ziele
Hauptaufgabe des Biospeläologischen Katasters von Hessen ist die Erforschung der Verbreitung und Lebensweise von Tieren, die unterirdische Lebensräume besiedeln. Hierzu werden neben Höhlen und künstlichen Hohlräumen auch grundwasserabhängige Ökosysteme (z.B. Quellen) untersucht.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden werden für besonders gefährdete Lebensräume Konzepte erarbeitet, um geschützte oder auch vom Aussterben bedrohte Tierarten zu erhalten. Durch die Mitarbeit in verschiedenen zoologischen Arbeitsgruppen ist gewährleistet, dass die Bestimmung der faunistischen Funde jeweils nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand erfolgt. Durch Fachvorträge und Workshops wird versucht, das Thema “Biospeläologie” interessierten Fachkreisen und der Öffentlichkeit nahezubringen.
Kriterien für die Aufnahme
Im Biospeläologische Kataster von Hessen werden alle faunistischen Funde erfasst, die in Höhlen (einschließlich Felsdächern), künstlichen Hohlräumen und Quellen (oder Brunnen) des Untersuchungsgebietes gefunden werden. Hierzu werden außerhalb der vorgenannten Fundpunkte auch Funde von Fledermausparasiten aufgenommen, die zumeist auf ihren artspezifischen Wirtstieren gefunden wurden.
Als Objekte kommen für das Bearbeitungsgebiet somit Bergwerksstollen, Brücken-Wartungskammern, Brunnen, Bunkeranlagen, Felsenkeller, Gangsysteme, Gewölbe, Grundwasserlebensräume, Keller, Katakomben, Karstquellen, Naturhöhlen, Quellen, Luftschutzstollen, Schaubergwerke, Schauhöhlen, Tunnel, Unterführungen, unterirdische Sandabbauten, Wasserbehälter, Wasserdurchlässe und Wassergewinnungsstollen in Betracht. Nicht aufgenommen werden Tierbauten, auch als Tierhöhlen bezeichnet.