Fledermausgerechter Höhlenverschluss

Höhlen- und Naturschutz

Eine Höhle ist ein vielfältiges und empfindliches Naturphänomen, das als wissenschaftliches Archiv, als Lebensraum und nicht zuletzt aus ästhetischen Gründen unbedingt erhaltenswert ist. Jeder, der schon einmal den Vergleich einer unberührten Höhle mit einer durch Vandalismus zerstörten Tropfsteinhöhle oder einer mit Müll verfüllten Schachthöhle gesehen hat, wird schnell verstehen, dass Höhlenschutz notwendig ist. Karsthöhlen sind keine isolierten Gebilde, sondern als Bestandteil eines großen Karstsystems in einen Gesamtkreislauf eingebunden. Mülleinträge wie Autowracks, Ölfässer, Farb- und Lösungsmittelrückstände oder organische Abfälle können mit dem Sickerwasser sehr schnell und nahezu ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dort zur Verunreinigung ganzer Trinkwassergebiete führen. Auch das Ausbringen von Düngemitteln oder Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karstgebieten ist aus diesem Grund sehr problematisch.

Bei jeder Höhlenbegehung sollten die folgenden vier Grundsätze des Höhlenschutzes beachtet werden.

Nimm nichts mit!

In Höhlen dürfen keine Ablagerungen aufgegraben oder Oberflächenfunde entwendet werden. Neben der Zerstörung unersetzlicher Kulturschichten, macht man sich damit auch noch strafbar. Etwaige Funde müssen dem Landesdenkmalamt gemeldet werden.

Lass nichts zurück!

Abfall darf nicht in der Höhle weggeworfen werden, da er die Ökologie der Höhle schädigt. Bei Höhlenexkursionen sollte grundsätzlich Elektrolicht benutzt werden. Die Verwendung von Fackeln verunstaltet durch den schwarzen Ruß die Höhlenwände und Tropfsteine. Leere Batterien sollten wieder mit nach Hause genommen werden. Auch das Feuermachen vor Höhleneingängen ist verboten. Der Rauch zieht in die Höhle und kann Lebewesen (z.B. Fledermäuse) töten.

Zerstöre nichts!

Das Abschlagen von Tropfsteinen und Mineralien ist nicht erlaubt. Auch andere Besucher wollen sich noch darüber freuen. Schon ein bleistiftdünner Tropfstein benötigt etwa 30 Jahre, um einen Zentimeter lang zu werden. Sind in einer Höhle Wege vorhanden, dürfen diese nicht verlassen werden, da die Gefahr besteht, dass Boden- und Wandsinter zertreten wird. Das Beschreiben der Höhlenwände mit Inschriften hat ebenfalls zu unterbleiben.

Schlag nichts tot!

In Höhlen gibt es eine Vielzahl von Kleinstlebewesen, deren Existenz durch achtlose Höhlenbesuche gefährdet werden kann. Eine Vielzahl von Tieren (z.B. Fledermäuse und Lurche) überwintert in Höhlen. Winterbegehungen sollten daher auch in kleineren Höhlen vermieden werden.