Knochenansammlung

Archäologie und Denkmalschutz

Archäologie und Höhlenforschung sind zwei eng miteinander verknüpfte Begriffe. Spontan fallen dabei auch dem Laien die Bilderhöhlen in Südwestfrankreich und Nordspanien ein. Leider ist vielen Höhlenbesuchern wenig bekannt, dass Höhlen auch bei uns unersetzliche Quellen für die Erforschung unserer heimischen Vor- und Frühgeschichte bilden. Grundsätzlich ist in nahezu allen Höhlen, die in vorgeschichtlicher Zeit einen Zugang besessen haben, mit archäologischen Funden zu rechnen. Auch paläontologische Funde können in jeder Höhle vorkommen. Die Nutzung von Höhlen ist nicht auf die Höhlen der “klassischen” Höhlengebiete beschränkt.

Höhlen sind sogenannte Sedimentfallen. Das heißt, dass Sedimente, Knochen, menschliche Hinterlassenschaften usw., die einmal in eine Höhle eingebracht wurden, dort ungestört erhalten bleiben. In der Regel befinden sich dabei die ältesten Ablagerungen am Höhlenboden, die jüngeren liegen darüber. Im Gegensatz zu Freilandfundstellen sind die archäologischen Hinterlassenschaften in Höhlen “nur” durch Raubgrabungen oder unsachgemäße Grabungen nach Fortsetzungen einer Höhle gefährdet. Diese Gefährdung kann durch einen sachgemäßen Umgang mit dem Bodendenkmal “Höhle” – auch durch uns Höhlenforscher – auf ein Minimum reduziert werden! Grabungen in Höhlen sind durch das hessische Denkmalschutzgesetz geregelt. Nachforschungen (und das sind Grabungen, auch wenn sie dem Entdecken von Fortsetzungen dienen!) bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

Die Delegiertenversammlung des Landesverbandes für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V. fasste im April 1996 folgenden Beschluss:
“Die Mitglieder des Landesverbandes führen keine ungenehmigten Grabungen an oder in karst- und höhlenkundlichen Objekten durch. Sind Grabungen von angeschlossenen Vereinigungen in Hessen geplant, so soll der Landesverband in Kenntnis gesetzt und in das Antragsverfahren einbezogen werden.“