Wasserfledermaus

Fledermausschutz

Störungen von Fledermausquartieren durch Menschen sind unbedingt zu vermeiden. Besonders schädlich wirken sich Störungen in den Winterquartieren (Anfang Oktober bis Ende April) aus. Beim Begehen von Höhlen mit Fackeln aber auch mit Elektrolampen werden Fledermäuse aus dem Winterschlaf geweckt. Dabei verbrauchen sie Energie, die sie im Winter nicht wieder ersetzen können. Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen ist in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für Fledermausschutz Hessen (AGFH) in die behördlich genehmigten Fledermaus-Winterkontrollen eingebunden. Im Übrigen sollte auf Begehungen von Winterquartieren verzichtet werden, zumal das Betreten dieser Quartiere streng durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Stark gefährdete Winterquartiere werden in Absprache mir den Naturschutzbehörden mit fledermausgerechten Verschlüssen gesichert.