Höhlenkataster Hessen
Aufgaben und Ziele
Das Höhlenkataster Hessen ist die zentrale Archiv- und Dokumentationsstelle zur Karst- und Höhlenkunde in Hessen. Im Höhlenkataster werden alle Höhlen, alle künstlichen unterirdischen Hohlräume und alle Karsterscheinungen erfasst und registriert. Jedes aufgenommene Objekt erhält eine eindeutige Katasternummer. Zu allen erfassten Objekten werden sämtliche Informationen und Unterlagen wie Fotos, Literatur, Beschreibungen usw. gesammelt, archiviert und ausgewertet.
Zu jedem Objekt existiert eine Katastermappe, in der alle vorhandenen Unterlagen zu diesem Objekt (Pläne, Fotos, Beschreibungen, wichtige Literatur usw.) gesammelt werden. Auch Informationen zur Geologie und über vor- und frühgeschichtliche Funde aus dem jeweiligen Objekt werden zusammengetragen und sind hier zu finden. Ein weiteres Ziel ist, dass von jeder im Kataster erfassten Höhle ein Höhlenplan und von jedem im Kataster erfassten Objekt mindestens ein Eingangsfoto im Kataster vorliegt.
Alle Objekte sind in einer EDV-Datenbank mit den wichtigsten Daten erfasst. Dadurch sind jederzeit Auswertungen nach den unterschiedlichsten Kriterien möglich. Ein “Statistikblock” gibt Informationen zum Bearbeitungsstand jedes einzelnen Objektes; Fotos zu jedem Objekt können per Mausklick angezeigt werden. Relationale Verknüpfungen zu weiteren Datenbanken im Höhlenkataster Hessen ermöglichen das Anzeigen von Bibliographien zu jedem Objekt oder das Abspielen von Radiointerviews zu dem aktuell aufgerufenen Objekt.
Aufnahmekriterien
Im Höhlenkataster Hessen werden folgende Objekte erfaßt:
- Höhlen mit einer Gesamtlänge oder-tiefe > 5 m
- künstliche Hohlräume mit einer Gesamtlänge oder -tiefe > 5 m
- Höhlen mit einer Gesamtlänge oder -tiefe < 5 m, die eine Besonderheit (z.B. archäologische Funde) aufweisen
- Felstore und Naturbrücken mit einer Gesamtlänge oder -tiefe > 5 m
- zerstörte oder nicht mehr auffindbare Höhlen, über die Unterlagen (Pläne, Literatur, Fotos usw.) existieren
- Dolinen und Erdfälle
- Karstquellen
- biospeläologisch untersuchte Quellen
- “sonstige” Karsterscheinungen (z.B. Karrenfelder, Kuppenkarstoberflächen usw.)
Alle Höhlen, Karsterscheinungen und auch die künstlichen untertägigen Objekte werden registriert und erhalten eine Katasternummer. Mit Hilfe dieser Kataster-Nummer kann ein Objekt eindeutig identifiziert werden. Die Teufelshöhle bei Steinau ist z.B. unter der Kataster-Nummer 5622/01 im Höhlenkataster eingetragen. Dabei bezeichnet der Teil der Kataster-Nummer vor dem “/” die Nummer des Blattes der topographischen Karte 1:25.000, die Nummer hinter dem “/” ist eine fortlaufende Zählnummer. Die Kataster-Nummer 5622/01 bedeutet also, daß die Teufelshöhle als erste Höhle auf dem Kartenblatt 5622 Steinau an der Straße im Kataster erfaßt wurde. Dolinen bekommen vor die fortlaufende Zählnummer ein “D” gesetzt, Ponore ein “P” usw. Damit wird über die Kataster-Nummer sofort kenntlich, um was für eine Objektart es sich handelt.
Kleinsthöhlen und andere Objekte, die nicht im Höhlenkataster aufgenommen werden, werden dennoch mit einer gesonderten Zählnummer registriert. Unter solchen “nicht aufgenommenen Objekten” können sich Höhlen mit einer Gesamtlängen < 5 m verbergen, oder aber auch verschüttete Stolleneingänge oder sogar künstlich gemauerte Mariengrotten, die oft in der Literatur als Höhlen bezeichnet werden.