FFH-Erfassung
In der europäischen Naturschutzgesetzgebung ist der Lebenstraumtyps „Nicht touristisch erschlossene Höhlen“ (LRT 8310) einer der prioritären Lebensräume, für die nach der Fauna-Flora-Habitatrichtline (FFH-Richtlinie) ein besonderer Schutz gilt.
Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen hat für diesen Lebensraumtyp im Jahr 2002 ein Gutachten zur Grunddatenerfassung aller hessischen Höhlen erstellt und in den Folgejahren sowohl das bundesweite Stichprobenmonitoring für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz durchgeführt, als auch Einzelgutachten für FFH-Objekte verfasst.
Soweit Höhlen bei FFH-Maßnahmenplänen betroffen sind, wird der Landesverband regelmäßig von den zuständigen Behörden eingebunden. Zahlreiche festgelegte Maßnahmen zum Erhalt der FFH-Höhlen haben Mitglieder des Landesverbandes umgesetzt.
Auswahl einiger FFH-Projekte des Landesverbandes:
- FFH-Gutachten zur gesamthessischen Situation der nicht touristisch erschlossenen Höhlen
- FFH-Grunddatenerhebung zu den Höhlen im FFH-Gebiet “Plesse – Konstein – Karnberg”
- FFH-Grunddatenerhebung zu den Höhlen im Kielforst
- FFH-Grunddatenerhebung zur Schnepfenkopfhöhle
- FFH-Grunddatenerhebung zur Räuber-Heinz-Höhle
- FFH-Grunddatenerhebung zu den Beilsteinhöhlen
- FFH-Grunddatenerhebung zur Erdbachhöhle (Odenwald)
- Bundes-Stichprobenmonitoring für das Bundesland Hessen
- Bundes-Stichprobenmonitoring für das Bundesland Rheinland-Pfalz